Wildunfall

Wildtiere kennen keine StVO !

Sie wechseln plötzlich über die Straße,

  • um an Futter zu gelangen
  • um neue Rückzugsorte zu finden (Felder werden geerntet und dienen nicht mehr als Rückzugsort)
  • weil sie  auf „Brautschau“  sind (Brunft)

Fallen die Zeiten der Dämmerung (morgens und abends)  mit dem  Berufsverkehr zusammen, dann erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Wildunfalls. Diese Zeiten fallen in die Hauptaktivitätsphase des Wildes.

Grundsätzlich sind Wildunfälle überall möglich.

Es gibt jedoch Unfallschwerpunkte:

  • Straßenabschnitte mit angrenzenden Waldflächen
  • Waldgrenzen
  • durch Warnschilder gekennzeichnete Abschnitte
  • auf Abschnitten mit blauen Wildwarnreflektoren an den Leitpfählen
  • schlecht einsehbare Straßenränder (bewachsene Randstreifen , etc.)
  • entlang von Feldrändern, die an eine Straße grenzen

Wie kann ich einen Wildunfall verhindern?

Nur durch angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit.

Besonders dort, wo durch Schilder auf erhöhten Wildwechsel aufmerksam gemacht wird, sollte die Geschwindigkeit reduziert werden. Diese Schilder stehen nicht umsonst an diesen Stellen! Weiterhin werden häufig durch Jäger blaue Wildwarnreflektoren an den Leitpfählen angebracht. Auch dies geschieht , weil hier mit erhöhtem Wildwechsel zu rechnen ist.

Sehen Sie ein Tier am Straßen- oder Feldrand stehen, dann nehmen Sie den Fuß vom Gas, blenden Sie ab (durch das Aufblenden ist das Tier orientierungslos) und Hupen sie gegebenenfalls, um das Tier von der Straße oder dem Straßenrand zu vertreiben. Rechnen Sie unbedingt immer damit, dass weitere Tiere folgen können und passieren Sie die Stelle mit angepasster Geschwindigkeit sowie erhöhter Aufmerksamkeit.

Was tun, wenn es unvermeidbar ist?

Lenkrad festhalten und stark abbremsen.

Riskieren Sie mit dem PKW lieber eine kontrollierte Kollision mit dem Tier als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver. Das Ausweichmanöver kann  zum Zusammenprall mit dem Gegenverkehr oder einem Baum führen.

Bei einem Motorrad sieht die Handlung schon anders aus. Hier ist es vermutlich sicherer, ein kontrolliertes Ausweichmanöver einzuleiten als einen Zusammenstoß zu riskieren. Schon ein Hase kann einen Motorradfahrer zu Fall bringen, bei dem dieser schwere Verletzungen davon trägt. Dieses Ausweichmanöver erfordert allerdings den sicheren Umgang mit der Maschine und Training.

Jeder muss also situationsbedingt selbst entscheiden!

Was mache ich nach einem Zusammenstoß?

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Schalten Sie ihre Warnblinkanlage an und sichern Sie die Unfallstelle ab.
  • Entfernen Sie das tote Tier und Autoteile von der Straße, um eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Benutzen Sie dazu unbedingt Handschuhe. Achten Sie dabei unbedingt auf Ihre Eigensicherung.
  • Sollte das Tier leben, dann treten Sie bitte auf keinen Fall nicht an das Tier heran, weil es Sie in Panik angreifen könnte.
  • Lassen Sie das verletzte Tier in Ruhe (nicht streicheln, mit Taschenlampe anleuchten, etc.).
  • Laufen Sie einem verletzten Tier nicht hinterher.
  • Ist das Tier weg gelaufen, merken Sie sich, wenn möglich, die Richtung.
  • Sind Personen verletzt, muss Erste Hilfe geleistet werden.
  • Verständigen Sie die Polizei unter  Tel. 110, auch wenn keine Personen verletzt wurden oder das Tier verschwunden ist. Sie sind meldepflichtig.
  • Handelt es sich nur um einen „Blechschaden“ können Sie, auch den zuständigen Jäger direkt anrufen, wenn dieser Ihnen bekannt ist.
  • Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bevor die Polizei oder der Jäger vor Ort sind.
  • Nutzen Sie die Zeit um z.B. Fotos für ihre Versicherung zu machen.
  • In Schleswig Holstein besteht Meldepflicht gemäß §22 Landesjagdgesetz Schleswig – Holstein. Weitere Gesetze (z.B. Tierschutzgesetz) können ebenso mitgeltend sein. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, melden Sie bitte den Unfall!
  • Nehmen sie das Wildtier nicht mit! Sie würden sich der Wilderei schuldig machen.

Wer hilft mir?

Haben Sie keine Scheu bei einem Wildunfall die Polizeileitstelle unter Tel. 110 anzurufen. Diese wird versuchen, den zuständigen Jäger zu erreichen oder im Bedarfsfall weiteres Vorgehen mit Ihnen besprechen.  Der Jäger wird sich soweit möglich , umgehend um die Bergung, Nachsuche oder das Erlösen des verletzten Wildes kümmern. Hiermit wird  dem Tier unnötiges Leiden erspart.

Im Bedarfsfall wird Ihnen die Polizei oder der zuständige Jäger,  eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen.

 

Wir wünschen unseren Besuchern eine gute und sichere Fahrt.

Fahren sie aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit denn…..

„Wild kann immer kommen“